Archiv für 27. Februar 2007

Pastoralvereinbarung

Pastoralvereinbarung
zwischen

  • Pfarrei „Heilig Kreuz”, Gütchenstrasse 21, D-06108 Halle
    (nachstehend “Hl. Kreuz” genannt)
    und
  • Pfarrei „Sankt Norbert”, Körnerstrasse 19, D-06114 Halle
    (nachstehend “St. Norbert” genannt)
    und
  • Pfarrei „St. Elisabeth” Zappendorf - Dölau, Dr. Hans-Litten-Str. 5, D-06120 Halle
    (nachstehend “Dölau” genannt)
    und
  • Pfarrvikarie Löbejün „St. Josef”, Schachtbergstr. 8, D-06193 Löbejün
    (nachstehend “Löbejün” genannt)
    und
  • Pfarrvikarie Ostrau „St. Michael”, Ernst-Thälmann-Str. 2, D-06193 Ostrau
    (nachstehend “Ostrau” genannt)
    und
  • Pfarrvikarie Wettin „St. Petrus”, Burgstr. 19, D-06198 Wettin
    (nachstehend “Wettin” genannt)

1. Vorbemerkungen

Die Partner dieser Vereinbarung sind sich bewusst, dass die pastorale Gestaltung des Gemeindeverbundes Halle-Nord ein dynamischer Prozess ist, gewachsene und etablierte Strukturen einbeziehen und berücksichtigen muss sowie die in dieser Vereinbarung dargelegten Gedanken, Vorstellungen und Ziele einer laufenden Anpassung an aktuelle Gegebenheiten und Entwicklungen bedürfen. Die vorliegende Vereinbarung soll den angestrebten Geist des pastoralen Lebens im Verbund fassen und allen wirkenden Mitgliedern als Leit-faden und -bild für ihre Arbeit im Sinne und zum Wohle des Verbundes dienen. Dabei sollen die Belastungen der Organisation und Gestaltung des alltäglichen Gemeindelebens möglichst breit verteilt werden und die Verantwortlichkeiten dezentral in der Zuständigkeit vieler engagierter Mitglieder des Verbundes liegen. Die Arbeit hauptamtlicher Mitarbeiter/innen soll sich insbesondere auf die Basis-funktionalität des Verbundes und die liturgischen Aufgaben fokussieren. Schließlich hat diese Vereinbarung das Ziel, die Grundlage der pastoralen Zusammenarbeit der beteiligten Gemeinden in der neu zu gründenden Pfarrei zu bilden.

2. Leitbild

2.1. Der Gemeindeverbund Halle-Nord

versteht sich als eine Gemeinde von Gemeinschaften, die die Kirche Christi gestalten, leben und verkünden will. Sie sieht sich als katholische Gemeinschaft in der Gesellschaft und möchte in der Sprache der Zeit, mit ihren spezifischen Möglichkeiten, Chancen und Problemen christliches Leben gestalten.

2.2. Er strebt nach Kräften

den Erhalt bestehender Gemeinden und Gemeinschaften an und beabsichtigt seine personellen und finanziellen Ressourcen so einzu-setzen, damit im Sinne des Gesamtwohls des Verbundes dieses Ziel erreicht werden kann.

2.3. Die Gemeinschaften des Verbundes

sind für die Mit- und Zusammenarbeit mit anderen Mitgliedern des Verbundes offen und bieten ihre Arbeitsaufgaben und -ergebnisse für alle Gemeinschaften des Verbundes zur Mitnutzung und -gestaltung an.

2.4. Bestehende, entstehende oder geplante

Gemeinschaften, die aus dem Gemein-deverbund und seinen Mitgliedern erwachsen, werden vom Gemeindeverbund unterstützt und gestützt. Voraussetzung dieser Unterstützung ist aber die ehrenamtliche Aktivität und das engagierte, eigenverantwortliche Wirken und Gestalten von Mitgliedern des Verbundes. Der Gemeindeverbund kann Gemeinschaften, dessen Arbeit er für besonders wichtig und notwendig für das Wohl des Gemeindeverbundes erachtet, mit besonderer Begünstigung und Unterstützung bedenken.

2.5. Der Gemeindeverbund strebt

die Schaffung möglichst effektiver und professioneller Organisations- und Finanzmanagementstrukturen an. Dazu wird nach Möglichkeit ein zentrales Veranstaltungsmanagement zur optimalen Nutzung vorhandener Ressourcen angestrebt. Der Gemeindeverbund bemüht sich mittel- und langfristig neue stabile und unabhängige Finanzierungsquellen zu erschließen, die eine Basisfinanzierung des gemeinschaftlichen Lebens sicher-stellen sollen.

2.6. Der Gemeindeverbund sucht

in seiner pastoralen Arbeit nach Konzepten, den Ursachen des Priestermangels entgegenzuwirken und geistliche Berufungen zu fördern und zu unterstützen.

3. Pastorale Ziele und Aufgaben

Als Gemeindeverbund Halle-Nord leben wir mit und unter einer Bevölkerung, die zu weit über 80% religiös nicht beheimatet ist. Diese große Anzahl der Nicht-christen verstehen wir als Anfrage und als Chance. Wir wollen als Christen so leben, dass wir von unseren Mitmenschen angefragt werden, Zeugnis zu geben von der Hoffnung, die uns erfüllt. So wollen wir eine Pastoral entwickeln, die einlandend präsent ist und sich den Menschen zuwendet. Als Gemeinde von Gemeinschaften gilt es dabei, die Spannung von Sammlung und Sendung auf Gemeinschafts-(Gemeinde-)ebene als auch auf der Ebene des Verbundes und der Kooperation mit den Verbünden der Stadt Halle aufrechtzuerhalten. Der Ge-meindeverbundsrat hat dafür zu sorgen, dass ein breites Angebot pastoraler Aktivitäten in den einzelnen Gemeinden koordiniert, bedarfsgerecht gestaltet und für alle Mitglieder des Gemein-deverbundes zugänglich gemacht wird. Dabei soll auch eine besondere Verantwortung der städtischen für die ländlichen Gemeinden zum Ausdruck kommen.

3.1. Martyria

Voraussetzung für eine missionarische Pastoral ist die authentische Vermittlung und Deutung des Glaubens in Auseinandersetzung mit heutigen Lebensproblemen. Als wichtigste Aufgabe sieht es der Gemeindeverbundsrat an, dass die Kompe-tenz der Gläubigen in zwei Richtungen gestärkt wird: im Bereich des eigenen Glaubenswissens und des Glaubensvollzugs (Orientierung nach innen, Stärkung der Kernkompetenz) und in der Fähigkeit, den eigenen Glauben zur Sprache zu bringen und damit auch bewusst die Offenheit gegenüber Nicht-christen und den Dialog mit ihnen einzuüben und zu praktizieren (Orientierung nach außen, Stärkung der Zeugniskompetenz). (vgl. PZG-Dokumentation 52)

3.1.1. Entwicklung einer missionarischen Pastoral

Als Gemeindeverbund können wir die Herausforderung, eine Kirche mit einer Mission zu sein, nur annehmen, wenn wir die Kompetenz der Gläubigen im oben beschriebenen Umfang stärken. Ansatzpunkte dafür sehen wir u.a. in den Vorberei-tungen auf den Sakramentenempfang. Bei Kindstaufe, Erstkommunion und Firmung werden durch die Hauptamtlichen begleitende Elterngespräche und Eltern-abende angeboten. Das Angebot des Glaubensgesprächskreises für am Glauben Interessierte Erwachsene wird stärker bekannt gemacht. Bei jeder Taufe wird ein Vertreter/in des jeweiligen Pfarrgemeinderates das neue Mitglied offiziell in der Gemeinde begrüßen.
Die Bildungsangebote der Katholischen Akademie und der Katholischen Erwachsenen Bildung sind für den Gemeinde-verbund wichtiger Bestandteil der Stärkung des Glaubenswissens. Die Chance, die wir durch diese Angebote haben, muss stärker genutzt werden. Der GVR wird sich intensiv mit den Jahresprogrammen auseinandersetzen und besonders geeignete Angebote den Gemeinden empfehlen.

3.1.2. Pastoral mit verschiedenen Zielgruppen

Schwerpunkt für die Pastoral im Gemeindeverbund ist die Familien-, Kinder- und Jugendarbeit. Deshalb wird es auch in Zukunft von der 1. bis zur 8. Klasse eine gemeindliche, religiöse Unterweisung geben. Ziel dieser Unterweisung ist es, gemeindebil-dend zu wirken und den Glaubensvollzug zu stärken. Die Kooperation mit den Kindergärten und Schulen im Einzugsgebiet und in der Stadt wird weiter ausge-baut. Ausdrücklich unterstützt der Gemeindeverbund die Initiativen zur Gründung einer katholischen Sekundarschule. Den Vorüberlegungen einer evangelischen Gemeinde, im Norden von Halle einen Kindergarten in ökumenischer Trägerschaft aufbauen zu wollen, steht der Gemeindeverbundsrat offen gegenüber. Der Gemeindeverbundsleiter wird über die Pfarreien über diese Initiativen auf dem Laufenden halten.
In der Jugendarbeit streben wir eine stärkere Vernetzung innerhalb des Gemeindeverbundes und innerhalb der Stadt- bzw. des Dekanates an. Bei der Firmvorbereitung der Jugendlichen wird eine Begleitung durch das Institut für katholische Theologie und deren Didaktik an der MLU Halle-Wittenberg angestrebt. Verantwortlich dafür ist die Gemeindereferentin Frau Degenhardt und der Gemeindeverbundsleiter. Ziel dieser Zusammenarbeit ist auch eine intensivere Einbeziehung der Eltern und der Gemeinde in die Firmvorbereitung.
Das Team von „FAMILIE LOKAL” in Halle versucht mit seinen Angeboten: Krabbelgruppe; Familiencafe, Kess erziehen, Familientagen und -wochenenden und der Nutzung des Gütchenparks Familien außerhalb der Gemeinde anzusprechen und zu erreichen.
Der Gemeindeverbund sieht in der Seniorenarbeit in den einzelnen Gemeinden eine Chance, die Kompetenz der Gläubigen zu stärken und Nichtchristen zu erreichen. Deshalb werden die Seniorengruppen in den einzelnen Gemeinden unterstützt. Die Kooperatoren des Gemeindeverbundes sind verantwortlich, dafür zu sorgen, dass es regelmäßige Angebote für Seniorinnen und Senioren gibt. Dabei soll die Generation 50+ stärker in das Blickfeld geraten. Möglichkeiten, auch hier die Menschen außerhalb der Gemeinden zu erreichen, sehen wir in Angeboten wie: Fahrten; Besuch von Ausstel-lungen; Vorträgen; Wanderungen u.ä. Der Auf- und Ausbau eines Stammes von aktiven „Jung-seniorinnen und -senioren” ist für ein solches gefächertes Angebot dringende Voraussetzung.

3.1.3. Nagelkreuz

Die Gemeinde Heilig Kreuz ist Mitglied der weltweiten Nagelkreuzgemeinschaft. Das Nagelkreuz von Coventry fordert uns im Gemeindeverbund heraus, mit unserer Vergangenheit und auch mit der spannungsreichen Gegenwart im Geist der Wahrheit und der Versöhnung umzugehen. Der GVR unterstützt das Anliegen der Nagelkreuzgemeinschaft und wird in Zusammenarbeit mit Herrn Fieber versuchen, diese Arbeit im kommenden Jahr auf breitere Schultern zu stellen. Schwerpunkt für das Anliegen der Versöhnung ist das Gespräch mit den Muslimen in der Stadt, um durch dieses gegenseitige Kennen lernen Spannungen zu vermeiden.

3.1.4. Gemeindepartnerschaften

Von den Gemeindepartnerschaften gibt es zur Zeit nur noch die Partnerschaft der Gemeinde Heilig Kreuz mit der Gemeinde Karlsruhe-Durlach. Die Kontakte, die wesentlich über die Chöre beider Gemeinden laufen, werden durch den GVR unterstützt.

3.2. Liturgia

Für viele ist die Feier der Liturgie der erste Begegnungspunkt mit kirchlichem Leben und christlicher Glaubensverkündigung. Im Gemeindeverbund gestalten wir die Liturgie so, dass Menschen innerhalb und außerhalb der Kirche mit dem Geheimnis Gottes in Berührung kommen, daraus leben, es miteinander feiern können (PZG-Dokumentation 64) und so gastfreundliche und lebendige Gottesdienstgemeinen erleben.

3.2.1. Gottesdienstliche Feiern,

die sowohl der Einheit im Gemeindeverbund dienen als auch das Leben der einzelnen Gemeinden und Gruppen ermöglichen und stärken.
Für die gottesdienstlichen Feiern bestätigt der Gemeindeverbund noch einmal die Kriterien, die er bei der Erarbeitung der neuen Gottesdienstordnung 2005 aufgestellt hat. (siehe Anhang) Um die liturgische Sensibilität von Familien, Kindern und Jugendlichen zu fördern werden die Kinderkatechesekreise, die Kindersingkreise, die Bandarbeit (Offenes Singen) und die Chorarbeit in den einzelnen Gemeinden weiter unterstützt. Kleinere Gemeinden werden von dieser Arbeit durch regelmäßige Mitwirkung (wenigstens einmal jährlich) von Gruppen aus den größeren Gemeinden profitieren.
Die Hauptamtlichen bieten für die Gestaltung der Wortgottesdienste Hilfen an. Einmal jährlich gibt es einen Workshop für an der Gestaltung der Liturgie Interessierte. Zudem ist es Aufgabe der Hauptamtlichen auf die Angebote des Bistums aufmerksam zu machen. Es ist Aufgabe des GVR, für eine aktive Mitfeier aller Sorge zu tragen. Deshalb ist die Feier der Liturgie Schwerpunkt von wenigstens einer Sitzung im Jahr. Für die Qualität und die Seriosität der Wortgottesfeiern ist der Gemeindeverbundsleiter verantwortlich.

3.2.2. Möglichkeiten liturgischer Formen

und Feiern für Menschen, die außerhalb der Kirche stehen
Dem Wunsch von Zeitgenossen, durch Segensfeiern in bestimmten Situationen durch die Kirche begleitet zu werden, kommen wir nach durch Unterstützung der Angebote der „Offenen Moritzkirche” (Lebenswendefeiern, Segensfeiern für Verliebte u.ä.) und dem Angebot über die offene Familienarbeit solche Feiern auch in den Gemeinden zu ermöglichen.
Der Gemeindeverbund bemüht sich, bei allem Vorrang den die Eucharistiefeier hat, um vielfältige Gottesdienstformen, damit auch Nichtchristen angesprochen werden können. So verstehen wir die Krippenspiele und Krippenvespern in den Gemeinden als Dienst an unserer religiös nicht mehr gebundenen Umwelt. Dies gilt auch für die Martinsfeiern und die Bitten um Segnungen von Häusern und Einrichtungen. Solche gruppen- oder ortspezifischen Feiern eröffnen oder vertiefen für viele Menschen die Möglichkeit, mit dem Geheimnis Gottes in Berührung zu kommen und es zu feiern.
Da viele Nichtchristen durch Beerdigungen mit der Kirche wieder in Berührung kommen, haben die Geistlichen des Gemeindeverbundes dafür Sorge zu tragen, dass diese Feiern eine glaubwürdige Verkündigung unserer Auferstehungshoffnung sind. Zudem sind alle Gemeindemitglieder aufgefordert angesichts des Todes in ihrem Umfeld Zeugnis zu geben von der Hoffnung, die uns erfüllt.

3.3. Diakonia

Der Gemeindeverbund fühlt sich für alle Menschen verantwortlich. Diakonie ist eine unabdingbare Sache der Gemeinde. Ziel unseres Handels ist es, nachhaltig das diakonische und solidarische Handeln in den Gemeinden zu verstärken.
Als Dienst am Nächsten ist personale Zuwendung, ist jedes diakonische Bemühen wahrzunehmen, anzuerkennen und zu unterstützen. In den einzelnen Gemeinden wird in den beiden nächsten Jahren ein Hausbesuchsdienst aufge-baut, der die personale Zuwen-dung ermöglichen kann und soll. Verantwortlich dafür sind die Diakoniekreise.
Aufgrund der Alterstruktur unserer Gesellschaft gilt den Alten und den Kranken unser besonderes Augenmerk. In den nächsten Jahren soll ein Besuchs-dienst für die Alten- und Pflegeheime im Gebiet des Gemeindeverbundes aufgebaut werden. Verantwortlich dafür ist der Kooperator Klaus Gaden.
Auf dem Gebiet des Gemeindeverbundes befindet sich die Caritas-Sozialstation, die Kurzzeitpflege der Caritas-Sozialstation und das Zentrum der Caritas in der Bernburger Straße. Hier gilt es die Kooperation zu vertiefen und auszubauen. Die Verantwortung dafür liegt beim Gemeindeverbundsleiter. Die Initiative der Malteser, in Halle-Kröllwitz ein betreutes Wohnen aufzubauen, wird vom Gemeindeverbund unterstützt. Unterstützt werden auch die Bahnhofsmission, die Telefonseelsorge und die Hospizbewegung.
Die Gemeinden des Gemeindeverbundes setzen sich auch für die Armen und die Benachteiligten außerhalb des Gemeindegebietes ein. Die bestehenden Hilfsprojekte in den einzelnen Gemeinden: Dölau Litauenpartnerschaf und Tansania-hilfe; St. Norbert Schulprojekt in Kenia; Heilig Kreuz Litauenhilfe und Hondurasprojekt werden vom gesamten Gemeindeverbund mitgetragen. Der GVR wird die Gemeinden jährlich über diese Projekte informieren.

3.4. Ökumene

Der Gemeindeverbund ist weiterhin um ein gutes Verhältnis zu den ökumeni-schen Nachbargemeinden bemüht. Da die Ökumene in erster Linie vor Ort geschieht, liegen die Verantwortlichkeiten hierfür in den einzelnen Gemeinden des Gemeindeverbundes. Jede Gemeinde hat deshalb eine/n Ökumenebeauf-tragte/n zu ernennen, der sich um die Kontakte kümmert. Feste ökumenische Termine sind der Weltgebetstag der Frauen, die gemeinsame Feier der Kar-liturgie in Halle, die ökumenischen Gottesdienste am Himmelfahrtstag in Salmünde und Krosigk, der ökumenische Gottesdienst am Pfingstmontag und am Reformationstag in Halle, am Ernte-dank-fest in Köchstedt, die Adventsfeiern in Köchstedt und Müllerdorf und die ökumenische Krippenvesper in Wettin.

4. Strukturen im Verbund

Wir entwickeln Strukturen und Zuständigkeiten für die künftige Pfarrei, die den Zielen und Anforderungen entsprechen, die wir uns gestellt haben. Das Verhältnis zwischen dem Gemeindeverbund als ganzem, den einzelnen Gemeinden und den Orten gelebten Glaubens wird im Sinne eines „Netzwerks von Gemeinschaften” gestaltet.

4.1 Aufbau und Zuständigkeiten

Von den Hauptamtlichen wird innerhalb der nächsten vier Monate eine Übersicht erarbeitet, aus der die Zuständigkeiten klar hervor gehen. In den einzelnen Pfarreien übernehmen Pfarrgemeinderat und Kirchenvorstande die Aufgabe eines Ortsauschuss, um die örtlichen Aufgaben zu koordinieren und die Zusammenarbeit im Verbund sicherzustellen. Grundprinzipien in unserem Mit-einander sind Subsidiarität und Solidarität. Was die einzelnen tun können, müssen sie selbstverantwortlich auch umsetzen. Dort, wo sie an ihre Grenzen stoßen, haben sie das Recht auf die Solidarität der anderen im Gemeinde-verbund. Da Gemeinden im zunehmenden Maße auf das Ehrenamt angewiesen sind, muss dieses ausgebaut werden. Der Gemeindeverbundsleiter hat in Zusammenarbeit mit dem GVR und der VdKV dafür Sorge zu tragen, dass Rechte und Pflichten so verteilt werden, dass die Identifikation mit der Orts-gemeinde vertieft wird.

4.2 Kommunikation im Gemeindeverbund

Da der Gemeindeverbund aus ehemals sechs eigenständigen Pfarreien bzw. Pfarr-vikarien besteht, ist eine gute Kommunikation wichtige Vorrausetzung für das Gelingen des Miteinanders. Zum Beginn des neuen Jahres soll daher ein einheitliches Gemeindeblatt und ein gemeinsamer Internetauftritt realisiert werden. Verantwortlich dafür ist die Konferenz der pastoralen Mitarbeiter und die Sekretärin des Gemeindeverbundes. Zudem muss über die wöchentlichen Vermeldungen erreicht werden, dass es einen guten Austausch zwischen den Gruppen und Gremien im Gemeindeverbund gibt. Regelmäßige Gemeinde-versamm-lungen (mindestens einmal jährlich) geben den Gemeindemitgliedern die Chance, ihre Anliegen und Ideen zu vertreten. Das Protokoll der Sitzungen der Pfarrgemeinderäte und Kirchenvorstände wird den anderen Gremien zeitnah zugestellt.
Neben dem Internetauftritt hat die Konferenz der pastoralen Mitarbeiter in Zusammenarbeit mit der Stadtkonferenz dafür zu sorgen, dass wichtige Termine und Veranstaltungen in der örtlichen Presse veröffentlicht werden. Für die Veröffentlichung der Gottesdienstzeiten in den Amtsblättern der Saalkreis-kommunen ist der Gemeindeverbundsleiter verantwortlich.
In Konfliktfällen wird, wie im Rahmenvertrag unter Punkt 8 vereinbart ein Schlichter/eine Schlichterin angerufen. Näheres regelt der Rahmenvertrag zur Errichtung des Gemeindeverbundes.

5. Personen und Kompetenzen

Der Gemeindeverbundsleiter leitet den Gemeindeverbund und jede der an diesem beteiligten Pfarreien. Er trägt die Gesamtverantwortung für die Pastoral vor Ort. Er ist den Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen gegenüber weisungsbefugt und aufsichtsverpflichtet. Gremien des Gemeindeverbundes sind der Gemeindever-bundsrat (GVR), die Verbundsitzung der Kirchenvorstände (VdKV) und die Konferenz pastoraler Mitarbeiter/innen (KpM). Die einzelnen Schwerpunkte der hauptamtlichen Mitarbeiter/innen sind dem zu erarbeitenden Funktionsschema des Gemeindeverbundes zu entnehmen. Aufgabe aller ist die Unterstützung des Ehrenamtes durch Wertschätzung, Delegation von Rechten und Pflichten und durch die Ermöglichung von Weiterbildungen in Zusammenarbeit mit dem Bistum.

6. Finanzen und Ressourcen

Die VdKV erarbeitet einen Finanzplan für den Gemeindeverbund, der sowohl der Eigenverantwortlichkeit der einzelnen Gemeinden als auch dem Bemühen um ein Zusammenwachsen des Verbundes Rechnung trägt. Dabei sind zunächst alle zentralen Ausgaben von den Schlüsselzuweisungen abzurechnen, ehe dann die verbliebenen Mittel prozentual der Schlüsselzuweisung an die Einzelgemeinden weiter gereicht werden.
Nach Errichtung der neuen Pfarrei soll jede Gemeinde eigenständig über eine noch festzulegende Höhe an Mitteln verfügen, um eigene pastoralen Aufgaben und Schwerpunkte vor Ort setzen zu können. Gemeinden, die über vermietete Räume verfügen haben ein Mietkonto und Rücklagen für die Reparaturen und Sanierungen dieser Räume zu führen. Zuständig für die Buchführung ist die Frau Nawrath, deren Arbeit durch die VdKV kontrolliert wird.

7. Überprüfung der Vereinbarung

Die Überprüfung der hier verabredeten Aufgaben und Schwerpunkte erfolgt jährlich durch den GVR. In Vorbereitung dieser Sitzung haben die VdKV die Situation der Finanzen und Ressourcen zu beurteilen und die KpM die Zuständig-keiten gemäß der Organisationsstruktur zu überprüfen. Die entsprechenden Ergebnisse sind dem GVR rechtzeitig vorzulegen. Bei dieser jährlichen Sitzung sorgen wir dafür, dass die Festlegungen dieser Pastoralver-einbarung auf ihre Realisierung hin reflektiert und ggf. verändert werden.

8. Gemeinsame Erklärung

Hier unterschreiben die Vorsitzenden der Pfarrgemeinderäte und die hauptamtlichen pastoralen Mitarbeiter/innen des Gemeindeverbundes.

Anhang:

Kriterien für die Erstellung einer neuen Gottesdienstordnung

  • jede liturgiefähige Gemeinde hat das Recht auf einen sonntäglichen GD
  • ein Priester sollte im Normalfall nicht mehr als 3 Messen am Wochenende feiern
  • auch für größere Gemeinden ist es zumutbar, einmal im Monat am Sonntag einen Wortgottesdienst zu feiern
  • auf die Beteiligten ist bei den Gottesdienstzeiten Rücksicht zu nehmen: jüngere Gottesdienstgemeinden eher ein späterer Termin ältere Gottesdienstgemeinden eher ein früherer Termin
  • in kleineren Gemeinden ist ein häufigerer Wechsel zwischen Eucharistiefeier und Wortgottesdienst vertretbar
  • für jede der Gemeinden muss es verlässliche Ansprechpartner geben
  • an den hohen Feiertagen sind Schwerpunkte zu bilden
  • die Ökumene darf nicht vernachlässigt werden; d.h.: es darf nicht zur Norm werden, dass ökumenische Gottesdienst ohne Priester oder Diakon stattfinden
  • die Vorabendgottesdienste sind als Module einzusetzen
  • für die gesamte Stadt Halle gibt es eine Vorabendmesse und eine Messe am Sonntagabend
  • die Zeiten zwischen den Gottesdiensten sollte nicht zu knapp bemessen sein
  • wenn Kapazitäten durch Priester vorhanden sind, sollte am Sonntag kein Wortgottesdienst gefeiert werden
  • die neue Gottesdienstordnung sollte mittel- bis langfristige Geltung haben
  • offen ist, ob es für Heilig Kreuz eine Alternative zum Familiengottesdienst geben sollte

Kontakt

Büro der Pfarrei Halle-Nord
Bürozeit: Mo-Fr 15.00 - 17.00 Uhr
Gütchenstr. 21
06108 Halle
Tel. (03 45) 2 02 43 21
Fax (03 45) 2 90 25 31

Etatkonto Pfarrei Halle-Nord

(für Spenden und Kirchgeld)
Kontonummer: 382 005 034
BLZ: 800 537 62
Saalesparkasse Halle